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Sonntag, 05. September 2010
Neugeborenenscreening Drucken

 

Das Screeninglabor in Sachsen-Anhalt arbeitet im Qualitätsverbund eng mit den Screeninglaboren Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Weiden zusammen.

Ziel des Neugeborenen-Screenings ist die vollständige und frühzeitige Erfassung aller Neugeborenen mit behandelbaren endokrinen und metabolischen Erkrankungen und auch die zeitgerechte Therapieeinleitung.

 

Der Umfang der Screeninguntersuchungen entspricht den Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaften für pädiatrische Stoffwechselstörungen und Endokrinologie der Deutschen Gesellschaft für Kinderheilkunde und Jugendmedizin.

Am 31. März 2005 wurde durch das Bundesministerium für Gesundheit der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen (G-BA) zur Änderung der Richtlinie im Neugeborenenscreening mitgeteilt. Die Änderungen betreffen die bundesweite Regelung des Neugeborenenscreenings.

Die Richtlinie legt die Durchführung und den Umfang des Neugeborenenscreenings fest und ist seit dem 01. April 2005 gültig.

Das Screeninglabor Magdeburg ist akkreditiert durch die Deutsche Akkreditierungsstelle Chemie GmbH (DACH): Reg. Nr. DAC-ML-0016-96-20.

 

 

 

 

 
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