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Sonntag, 20. Mai 2012
Neugeborenenhörscreening-Info's für Eltern Drucken

Aktuelle Informationen zum Hörscreening bei Neugeborenen erhalten Sie auf der Website des Fehlbildungsmonitoring Sachsen-Anhalt.

--- Die Informationen auf dieser Website werden nicht fortlaufend aktualisiert. ---


Liebe Eltern,

in den ersten Lebenstagen Ihres Kindes werden einige Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt um die Gesundheit Ihres Nachwuchses zu gewährleisten. Mit den folgenden Zeilen möchten wir Ihnen ein paar Informationen zum Neugeborenen-Hörscreening geben.
Das Hörscreening wird als Vorsorgeuntersuchung für alle Neugeborenen am 2.-3. Lebenstag empfohlen. Die Untersuchung ist kostenfrei und wird in der Regel in der Geburtsklinik durchgeführt.

 

Warum ist ein Neugeborenen-Hörscreening sinnvoll?
Ein gutes Hörvermögen ist die Voraussetzung für eine ungestörte Entwicklung Ihres Kindes. So kann es schon bei geringgradigen Einschränkungen des Hörvermögens zu Verzögerungen, oder Störungen in der Sprachentwicklung kommen, die oftmals nicht mehr ohne eine entsprechende Therapie zu korrigieren sind. Auch die Entfaltung der intellektuellen Fähigkeiten und der Persönlichkeit wird durch eine Hörstörung behindert. Die Häufigkeit von bleibenden Hörstörungen liegt in Deutschland ungefähr bei zwei Neugeborenen auf 1000 Geburten. Hörstörungen in einem geringen Ausmaß werden oftmals nicht, oder erst viel zu spät erkannt, d. h. z. T. jenseits des 36. Lebensmonats. Die Therapie gestaltet sich dann sehr aufwendig und ist nicht immer erfolgreich. Das ist nicht schwer zu verstehen, wenn man bedenkt, dass der optimale Zeitpunkt für die Erkennung und Behandlung einer Hörstörung vor dem 6. Lebensmonat liegt. Aus diesem Grund wurde auch in Sachsen-Anhalt ein Neugeborenen-Hörscreening eingeführt, um angeborene Hörstörungen zeitig zu diagnostizieren.

Was ist ein Neugeborenen-Hörscreening?
Eine Screening-Untersuchung soll durch einen relativ geringen zeitlichen Aufwand möglichst frühzeitig eine Krankheit entdecken. Das Anliegen des Neugeborenen-Hörscreening ist also die frühzeitige Erkennung einer Hörstörung nach der Geburt. Diese Untersuchung ist einfach und verursacht keine Schmerzen oder Nebenwirkungen. Das Ohr wird über eine kleine Sonde mit einem akustischen Reiz stimuliert, so dass von den Nervenzellen bestimmte Antworten gegeben werden, die uns ein funktionsfähiges Gehör signalisieren. Diese Antworten nennt man auch Otoakustische Emissionen (OAE).

Wie wird es durchgeführt?
Die Untersuchung gelingt am besten, wenn alle Störfaktoren ausgeschaltet sind, d.h. am besten während das Kind schläft. Hier wird ein kleiner Stöpsel in den Gehörgang gesteckt, über den die Messung erfolgt. Wenige Sekunden später bekommt man eine Antwort mit dem Hinweis auf ein normales oder auffälliges Hörvermögen. Führt man die Untersuchung an den ersten drei Lebenstagen durch, können eher auffällige Antworten entstehen, da sich im Gehörgang noch Käseschmiere befindet oder im Mittelohr noch Reste des Fruchtwassers vorhanden sind. Bei einer Wiederholungsuntersuchung zeigt sich dann oft schon ein Normbefund.

 

Was passiert bei einem auffälligen Hörscreening-Befund?
Auffällige Befunde in der Screening-Untersuchung sollten unbedingt verfolgt und abgeklärt werden. Dies ist nicht in allen Kinder- und HNO-ärztlichen Praxen möglich. Für die fachgerechte Nachuntersuchung muss eine entsprechende gerätetechnische Ausstattung und ein spezialisiertes Fachpersonal mit pädaudiologischer Kenntnis (= Spezialist für kindliche Hörstörungen) vorhanden sein. Bei der Entlassung mit auffälligem Screening-Befund wird Sie der Kinderarzt/Gynäkologe über die in Ihrer Nähe befindlichen pädaudiologischen Abteilungen und Praxen informieren. Hier erfolgt dann möglichst bis zum dritten Lebensmonat eine detaillierte Diagnostik und ggf. Einleitung einer Therapie.

Hier finden Sie den Informationstext zum Neugeborenen-Hörscreening des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA):

 

 

 


 

 
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